Die Anwaltskanzlei wurde 2001 in Augsburg gegründet. Ein Schwerpunkt bildet die Strafverteidigung und Vertretung als Zeugenbeistand.
Weitere Spezialisierungen bestehen im Bereich des Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Soldatenrecht.
Die Kanzlei hat sich auf die Betreuung von mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Der Kanzleiinhaber war vor der Gründung drei Jahre für namhafte Unternehmen in der Funktion als Justitiar tätig.
Die Kanzlei ist Vertragsanwaltskanzlei des DBwV. Im Soldatenrecht und Wehrrecht ist Oberstleutnant d. R. Steffgen einer der bundesweit wenigen Spezialisten für ENTLASSUNGSVERFAHREN und DISZIPLINARVERFAHREN.
Strafrecht und Strafverfahrensrecht: BtmG-Strafrecht (Rauschgift), Trunkenheit im Verkehr, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Vollrausch, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Körperverletzung, Unterlassene Hilfeleistung, Nebenklage, Opferrecht, Steuerstrafrecht, Beteiligung an einer Schlägerei, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Mißbrauch von Scheck und Kreditkarten, Urkundenfälschung, Diebstahl, Einbruch, Raub, Erpressung, Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahrt), Sachbeschädigung, Brandstiftung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vortäuschen einer Straftat, Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Sexueller Mißbrauch, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Verbreitung pornografischer Schriften, Ausübung der verbotenen Prostitution, Wirtschaftsstrafrecht, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Bestechung, Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei, Geldwäsche, Jugendstrafrecht, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Freiheitsberaubung, Geiselnahme
Verkehrsrecht: Verkehrsstrafrecht und OWi-Recht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsverwaltungsrecht (Führerscheinrecht).
Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage, Arbeitsgericht, Rechtsschutzversicherung, Berufung, Revision, Vergleich, Entlassung, Aufhebungsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Leiharbeitsverhältnis, Abmahnung, Abfindung, Urlaub, Zeugnis, Elternzeit, Mutterschutz, Schwangerschaft, Umschulung, Arbeitsunfall, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Gleichberechtigung, Probezeit, Tarifvertrag, Mindestlohn, Überstunden, Gehalt, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Spesen, Mobbing, Schmerzensgeld, Alkohol, Anfechtung, Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen, freie Mitarbeiter, Praktikant, Scheinselbstständigkeit, Arbeitgeber, Öffentlicher Dienst, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Aufsichtsrat, Auszubildende, Befristeter Arbeitsvertrag, Behinderung, Gleichbehandlung, Betriebsaufspaltung, Streik, Betriebsrat, Betriebsübergang, Bildschirmarbeitsplatz, Dienstwagen
Soldatenrecht: Disziplinarsachen, Dienst- und Laufbahnrecht – z.B. Einstellung, Beförderung, Entlassung, Berteilung – Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung, Auslandseinsätze, Sicherheitsüberprüfungen, Wehrbeschwerderecht, Urlaubsrecht, Wehrdienstbeschädigung, Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld im In- und Ausland, Angelegenheiten der GWDL und FWDL, Angelegenheiten der SaZ und der Reservisten.
Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbands erhalten nach Mitteilung ihrer Mitgliedsnummer auch kostenfreie telefonische Auskünfte.