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Rechtsanwalt Soldatenrecht Anwaltskanzlei Augsburg

Rechtsanwalt und Oberstleutnant d.R. Christian Steffgen ist seit 2001 Empfehlungs- und seit 2008 Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbands (DBwV). Er ist  Kanzleiinhaber und arbeitet in Bürogemeinschaft mit einem Netzwerk anderer Rechtsanwälte für nahezu jedes Rechtsgebiet zusammen.  

Zusätzlich bietet er für Mitglieder des DBwV eine kostenlose Erstberatung an. Wichtig: Die Erstberatung ist nur bei Vertragsanwälten des DBwV kostenlos! Beratungen anderer Rechtsanwälte müssen von den Mitgliedern selbst getragen werden.

 

Empfehlung: Holen Sie unbedingt - zumindest telefonischen - anwaltlichen Rat ein, bevor Sie dienstlich oder "zivile" Angaben zur Sache machen. Die dienstrechtlichen Folgen, wie z. B. Entlassung oder disziplinare Maßnahmen werden durch das "zivile" Strafverfahren vorherbestimmt.

Deshalb gilt: Beauftragen Sie bereits für das Strafverfahren Rechtsanwalt Steffgen, den Spezialisten für das Wehrrecht.

 

E N T L A S S U N G S V E R F A H R E N

Rechtsanwalt Steffgen ist neben Disziplinarverfahren besonders auf Entlassungsverfahren spezialisiert. Im Vorfeld einer Entlassung berät Oberstleutnant d. R.  Steffgen Sie umfassend über sämtliche Möglichkeiten, aus der Bundeswehr entlassen zu werden.

 

Ist eine Entlassung gegen Ihren Willen verfügt oder wurden Sie zur Entlassung angehört vertritt Rechtsanwalt Steffgen Sie bundesweit vor der Bundeswehrverwaltung und im Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.

In einigen Fällen, insbesondere je früher Soldaten die Kanzlei aufgesucht haben, konnte Oberstleutnant d. R. Steffgen die Verwaltung dazu veranlassen, von einer Entlassung abzusehen.

Auch im Disziplinarverfahren gelang es ihm öfters, die von der Wehrdisziplinaranwaltschaft beantragte Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzuwenden.

In Disziplinar- und Entlassungsverfahren kommt es entscheidend auf die Erfahrungen als Soldat an. Die Qualifikation eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht kann diese Erfahrungen nicht kompensieren.   

 

Aufgrund seiner über 20-jährigen Erfahrung als Soldat kann er im Strafverfahren bereits die dienstrechtlichen Folgen absehen. Er verfügt über die theoretischen Voraussetzungen eines Fachanwalts für Strafrecht (siehe Zertifikat).

 

Rechtsanwalt Steffgen vertritt Sie in Schöffengerichtssachen
b u n d e s w e i t - soweit erforderlich bis vor den Bundesgerichtshof.

 

Ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen, sind die Handlungsmöglichkeiten im dienstrechtlichen Verfahren sehr beschränkt: Das Kind ist  bereits in den Brunnen gefallen!

Deshalb gilt: Zögern Sie nicht und rufen Sie uns sofort an !

 

Rechtsanwalt Steffgen verfügt an persönlichen Erfahrungen als Soldat in den von ihm durchlaufenen Laufbahngruppen der Stabsoffiziere, Offiziere, Reserveoffizieranwärter, Unteroffiziere und Mannschaften.

Trotz
 hoher  beruflicher Inanspruchnahme legt Rechtsanwalt Steffgen verstärkt Wert darauf, regelmäßig an Wehrübungen seines Stammtruppenteils (Kommando Operative Führungs- und Eingreifkräfte in Ulm) teilzunehmen.

Seine Mandanten profitieren daher nicht nur von seinen theoretischen Kenntnissen, sondern auch von aktuellen Entwicklungen in der Truppe, da er hierdurch ein Gefühl für die Sorgen und Probleme des einzelnen Soldaten behält und ständig aktualisiert.

Oberstleutnant d.R. Steffgen hat sich

2003 durch einen S1-Offz-Stabsoffizierlehrgang und 

2011 durch den Lehrgang

        "Stabsarbeit in Ämtern und höheren Kommandobehördern

fachlich qualifiziert. 

 

BWV Verband Rechtsanwalt Augsburg
Reservistenverband Rechtsanwalt Augsburg
VdSRA Rechtsanwalt Augsburg
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Rechtsanwaltskanzlei Steffgen

 

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Tel.: 0821  34948 00
Fax:  0821  3494806
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Gera                         

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